Hallo,
an der THGA ("nur" ca. 4.000 Studierende) wird kein zusätzliches Proctoring-System eingesetzt, da uns die datenschutzrechtliche Dimension zu heikel war.
Für Interessierte, für die das Thema "neu" ist, u.a.:
Die juristische Einschätzung, ob eine Überwachung / ein Proctoring zulässig ist, ist oft von kleinsten Details abhängig und läuft immer auf eine Abwägung zw. Schutzwürdigkeit der Interessen der Prüfungskandidat/-innen einerseits und Interessen der (Hoch-)
Schule andererseits hinaus.
Auch die Fallstricke einer Einwilligung (= Einwilligung muss freiwillig sein. Das Abhängigkeitsverhältnis / hierarchische Gefälle zw. Studierenden und HS ist da nicht hilfreich: Ist das noch freiwillig? Wenn freiwillig, muss es auch möglich sein,
nicht einzuwilligen. Welche Alternativangebote kann man dann anbieten? etc. 🙄), und nicht zuletzt der technische Aufwand (= was tun mit Studierenden, die keinen Laptop/Rechner haben, der mit dem Proctoring-System kopatibel ist - wenn z.B.
Tablets genutzt werden?) haben uns bewogen, auf ein Proctoring-System zu verzichten.
Wir bieten daher unseren Lehrenden vier alternative Prüfungsformate (mdl. Prüfung via Videokonferenz, Hausarbeit/Take Home Exam, Vertrauensklausur, Online-Test) an, die alle via Moodle abgewickelt werden. Die datenschutztechnische
"Oberkante" ist eine parallele Videokonferenz, zur Identifikation der Kandidat/-innen und als Rückkanal für Fragen, aber explizit nicht zur Überwachung eingesetzt wird.
Darüber hinaus haben wir für alle Prüfungsszenarien Beispiel-Prüfungen angelegt, damit die Studierenden das testen können: Fragen wie
- Wie lade ich PDFs hoch?
- Welche Dateiformate gehen?
- Komme ich mit der Dateigrößengrenze zurecht?
- Wenn handschriftlich (z.B. Berechnungen) und abfotografiert: Wie bekomme ich die Fotos vom Handy nach Moodle?
- Welche Testfragen können eingesetzt werden?
- Läuft Drag-and-Drop auf meinem Tablet? usw.
sollen so im Vorfeld abgefrühstückt werden können.
Hilft das? Wie macht Ihr das?
LG,M