Das kann man so pauschal nicht beantworten. Es gibt hier eine gesetzliche Grundregel, die lautet vereinfacht:
Es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit und der Nachweis der Notwendigkeit der Datenerhebung. Dies kann pädagogisch begründet werden.
In dem Fall bedeutet das konkret: wenn es zum pädagogischen Konzept gehört, dass Dozenten die Teilnehmer individuell beraten und Teilnehmer, die evtl. nicht mitkommen oder zurückhängen, erinnern und motivieren sollen, dann benötigen die Dozenten Indikatoren, um die Studenten gezielt von sich aus anzusprechen. Wenn sie das nicht tun (sollen) ist die Information überflüssig und sollte verborgen werden.