Impressumspflicht für moodle-Seiten

Impressumspflicht für moodle-Seiten

von Ralf Hilgenstock -
Anzahl Antworten: 1
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Mit ist es gearde aufgefallen: die meisten moodle-Seiten verstossen gegen die deutschen und wohl  auch die österreichischen Impressumspflichten.

Hier drei Wege zur Ergänzung des Impressums.
  1. Unter Seiteneinstellungen in die Beschreibung der Eingangsseite einfügen.
  2. Beim verwandten theme in der datei footer als text einfügen und in html formatieren.
  3. An einer der beiden Stellen einen Textlink IMPRESSUM einfügen, der auf die Impressumsseite der eigenen Webseite verweist.

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Als Antwort auf Ralf Hilgenstock

Re: Impressumspflicht für moodle-Seiten

von Peter Sereinigg -

Ja auch gegen österr. Recht

Wenn es nicht "just for fun" ist und das ist es bei Kaufleuten NIE, gelten in Österreich auch die Regeln des eCommerce-Gesetz.
Es macht absolut keinen Sinn über Sinn und Unsinn, oder das ist ja kein Webshop ...zu diskutieren, einfach die Pflichangaben erfüllen und alles ist OK!!!! Wer dagegen verstößt, riskiert teure Abmahnungen!!!

Auszug:

Anwendungsbereich § 3 ECG

Unternehmen die via Internet ihre Dienstleistungen interaktiv und auf Abruf bereitstellen und keine eigentlichen Telekommunikationsleistungen erbringen, werden als "Dienste der Informationsgesellschaft" bezeichnet. Dazu zählen alle Online-Dienste, die

  • elektronisch (Das sind über elektronische Verarbeitungs- und Speicherungssysteme erbrachte Dienste.)
  • im Fernabsatz (Ohne gleichzeitige physische Anwesenheit der Vertragsparteien)
  • und auf individuellen Abruf eines Dienstleistungsempfängers
  • in der Regel gegen Entgelt (dh in Ertragserzielungsabsicht - im Grunde fällt jede kommerzielle Homepage darunter)

erbracht werden. Nach der Begründung der RL fallen Pay-TV, Pay-Radio-Dienste, Audio (Music) on Demand, Video on Demand, Electronic Publishing, Online-Zugang zu Datenbanken sowie eine breite Palette von Online-Diensten in den Anwendungsbereich der RL.

Zusammenfassend ist zu sagen, das jedes Unternehmen, das über einen kommerziellen Webauftritt verfügt, die Vorschriften des E-Commerce-Gesetzes zu beachten hat. Hinsichtlich der Tragweite der Informationspflichten ist jedoch zwischen reinen Werbeseiten und Webshops zu unterscheiden.

Anbieteridentifizierung § 5 ECG

Jeder Anbieter (dh jeder, der über eine kommerzielle Homepage verfügt) muss seine Identität in der "reellen Welt" enthüllen. Dazu sind folgende sieben Punkte anzugeben:

  1. Name oder Firma
  2. geografische Anschrift der Niederlassung
  3. Kontaktdaten (Tel/Fax/Mail)
  4. wenn vorhanden Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht
  5. wenn vorhanden Aufsichtsbehörde
  6. Kammerzugeörigkeit und berufsrechtliche Vorschriften und Zugang zu diesen
  7. wenn vorhanden UID-Nummer


Peter Sereinigg