Welche Begriffe wollen wir verwenden?
Bisher haben wir in Moodle von einer Zustimmungserklärung gesprochen. In der Datenschutzgrundverordnung wird der begriff Einwilligung genutzt. Ich habe daher inzwischen den Begriff Zustimmung durch Einwilligung ersetzt. Das ist jedoch nicht ganz korrekt.
Ich hole ein wenig aus:
Der Betreiber einer Plattform benötigt eine Grundlage, um die Daten eines Nutzers zu verarbeiten. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
- Ein Gesetz. Z.B. ein Schulgesetz. Der Nutzer muss dann lediglich informiert werden. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich. Im Gegenteil, der Betroffene hat gar keine Wahl, da er das Gesetz nicht aushebeln kann. In dem Fall geht es um eine 'Information'.
- Ein Vertrag, z.B. Immatrikualation, Arbeitsvertrag. Die Verpflichtungen und Regelungen dieses Vertrages werden auch durch die Lernplatfformnutzung nicht ausgehebelt. Der Nutzer hat nicht die Wahl zuzustimmen. Dennoch muss er ggfs. informiert werden. Es sei denn, das ist an anderer Stelle passiert.
- Eine Einwilligung. Trifft keine der beiden obigen Situationen zu, muß die Einwiligung erteilt werden. In dem Flal hat der Nutzer die Wahl die Plattform zu nutzen und kann die Einwilligung verweigern oder halt bestätigen.
Moodle weiß nicht, ob Fall 1 oder 2 gegeben ist. Es kann in einer Plattform für verschiedene Nutzer unterschiedliche Regelungen geben (z.B. Mitarbeiter und Kundenzugriff. Die Formulierug, dass der Nutzer die Einwilligung geben muss ist im Falle 1 und 2 falsch. Er kann sogar verwirren weil der Nutzer annimmt er könne sich dagegen entscheiden.
Ich habe daher die Idee die Texte so umzuformulieren, dass es sich um eine Information (statt Einwilligung) handelt und der Nutzer diese bestätigt ( statt zustimmt).
Was meint ihr?
Ralf