Zustimmung -> Einwilligung -> Information

Zustimmung -> Einwilligung -> Information

von Ralf Hilgenstock -
Anzahl Antworten: 3
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Welche Begriffe wollen wir verwenden?


Bisher haben wir in Moodle von einer Zustimmungserklärung gesprochen.  In der Datenschutzgrundverordnung wird der begriff Einwilligung genutzt.  Ich habe daher inzwischen den Begriff Zustimmung durch Einwilligung ersetzt.  Das ist jedoch nicht ganz korrekt.

Ich hole ein wenig aus:

Der Betreiber einer Plattform benötigt eine Grundlage, um die Daten eines Nutzers zu verarbeiten. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Ein Gesetz. Z.B. ein Schulgesetz. Der Nutzer muss dann lediglich informiert werden. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich. Im Gegenteil, der Betroffene hat gar keine Wahl, da er das Gesetz nicht aushebeln kann.  In dem Fall geht es um eine 'Information'.
  2. Ein Vertrag, z.B. Immatrikualation, Arbeitsvertrag. Die Verpflichtungen und Regelungen dieses Vertrages werden auch durch die Lernplatfformnutzung nicht ausgehebelt. Der Nutzer hat nicht die Wahl zuzustimmen. Dennoch muss er ggfs. informiert werden.  Es sei denn, das ist an anderer Stelle passiert.
  3. Eine Einwilligung. Trifft keine der beiden obigen Situationen zu, muß die Einwiligung erteilt werden. In dem Flal hat der Nutzer die Wahl die Plattform zu nutzen und kann die Einwilligung verweigern oder halt bestätigen.

Moodle weiß nicht, ob Fall 1 oder 2 gegeben ist. Es kann in einer Plattform für verschiedene Nutzer unterschiedliche Regelungen geben (z.B. Mitarbeiter und Kundenzugriff. Die Formulierug, dass der Nutzer die Einwilligung geben muss ist im Falle 1 und 2 falsch. Er kann sogar verwirren weil der Nutzer annimmt er könne sich dagegen entscheiden.

Ich habe daher die Idee die Texte so umzuformulieren, dass es sich um eine Information (statt Einwilligung) handelt und der Nutzer diese bestätigt ( statt zustimmt).

Was meint ihr?


Ralf

Mittelwert:  -
Als Antwort auf Ralf Hilgenstock

Re: Zustimmung -> Einwilligung -> Information

von Steffen Bachmann -
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Also ich würde das Ding "Datenschutzerklärung" nennen und innerhalb der jeweiligen Abschnitte und Fälle mit den Begiffen "Information", "Einwilligung" oder "Zustimmung".

Die Bestätigung selbiger könnte dann so formuliert werden:

"Durch die weitere Nutzung der Seite/des Angebotes stimmen Sie der beschriebenen Datennutzung/-verarbeitung ( hier Link auf die Datenschutzerklärung) und der Verwendung von Cookies zu."

Die Cookies habe ich extra erwähnt, da die ggf. schon vor dem Lesen der datenschutzerklärung gesetzt werden.


Grüße

Steffen


PS: Ich habe die obigen Formulierungen im Netz gefunden, die sind nicht auf meinem Mist gewachsen, aber ich finde sie recht gut.

Als Antwort auf Steffen Bachmann

Re: Zustimmung -> Einwilligung -> Information

von Ralf Hilgenstock -
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Hallo Steffen,


wenn ich deine Idee richig verstehe, liefe das auf alternative Erklärungen hinaus.  Das kann jeder Betreiber machen, hilft uns bei der Übersetzung der Begriffe in Moodle aber nicht weiter.

Der Cookie-Hinweis ist überflüssig.  Die Cookie-Richtlinie sieht vor, dass dies nicht nötig ist wenn der Cookie für die Nutzung der Seite erforderlich ist.  " Ausnahmen von der Informationspflicht und der Einräumung des Rechts auf Ablehnung sollten auf jene Situationen beschränkt sein, in denen die technische Speicherung oder der Zugriff unverzichtbar sind, um die Nutzung eines vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich angeforderten Dienstes zu ermöglichen.. " Erwägungsgrund 66 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009L0136

Der Session Cookie von Moodle tut genau dies.  Zudem hat Deutschland die Richtlie nicht in dt. Recht umgesetzt. Dazu gibtg es Hinwies, dass die Eu und Deutschland sich verständigt hätten, dies sei im Telekommunikationsgesetz entsprechend geregelt.

Ralf

Als Antwort auf Ralf Hilgenstock

Re: Zustimmung -> Einwilligung -> Information

von Ralf Hilgenstock -
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Hallo


ich habe in den Sprachpaketen jetzt folgende Begriffe geändert


Einwilligung -> Datenschutzinformation

einwilligen -> bestätigen


Ich hoffe, dass wir damit besser abdecken, wenn ein Nutzer in bestimmten Situationen keine Einwilligung erteilen muss, jedoch zu informieren ist.


Die Übersetzung von Policy als Richtlinie ist  aus meiner Sicht auch noch nicht gelungen.


Ralf

P.S. die neuen Texte werden insgesamt derzeit noch einmal Korrektur gelesen, um Tippfehler zu entsorgen.