Viele Betreiber einer Lernplattform nutzen die Möglichkeit zur Benachrichtigung von Teilnehmern auch zum Versand von Newslettern. Dies ist zulässig wenn die Teilnehmer darüber informiert wurden, sie diesem zugestimmt haben und dies abbestellen können.
Wer dies plant, sollte bei der Neufassung der Einwilligungen genau auf diese Absicht (Zweck) hinweisen. Der Zweck des Speichern für die Teilnahme an einem Online-Kurs deckt die werbliche Beglückung mit Informationen nicht ab.