Ergebnisse aus Graz/Datenschutz

Re: Ergebnisse aus Graz/Datenschutz

by Oliver Bläß -
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Ganz allgemein muss man einfach zugeben, dass ein Big Brother System wie das Standardmoodle eben nicht notwendig ist um damit Unterricht zu machen. Es gilt immer, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die dem Zweck des Unterrichts dienen und nicht mit anderen Mitteln zu erreichen sind. Wer sich das vor Augen hält kann auch ohne größere juristische Kenntnisse schon einmal grob beurteilen, ob die eigene e learing platform datenschutzgerecht ist.
Für Baden Würtemberg gibt es inzwischen klare Rahmendienstvereinbahrungen, die genau vorschreiben was eine e learning platform darf oder nicht darf.
Das ganze findet sich hier und ist vielleicht auch nicht uninteressant für nicht "Baden Würtemberger".
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/ds/persdat/
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/ds/plattform/
Und hier datenschutzrechtlich empfohlene Einstellungen:
http://lehrerfortbildung-bw.de/fortbildungen/landfb/raeume/software/sw_moodle.htm
und hier alles weitere zum Datenschutz und Urheberrecht:
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht
Außerdem gibt es zumindest Baden Würtemberg weit Fortbildungen zum Thema. Die Ausschreibung liegt bei.
Viele Grüße
Oliver Bläß
Urheberrecht und Datenschutzteam RP Karlsruhe