Fernschutzgesetz / Moodle Kurse genehmigungspflichtig? / aktueller Stand?

Re: Fernschutzgesetz / Moodle Kurse genehmigungspflichtig? / aktueller Stand?

von Ralf Hilgenstock -
Anzahl Antworten: 1
Nutzerbild von Besonders aktive Moodler Nutzerbild von Deutsche Moodle Übersetzer Nutzerbild von Entwickler Nutzerbild von Moodle Partner Nutzerbild von Translators

Guten Tag Herr Hundertmark

es gibt mehrere Kriterien, die dazu führen, dass ein Kurs unter das Fernunterrichtsgesetz fallen kann.

  1. Der Anteil, der Lernzeit, die online aufgewandt wird ist größer als 50%. Wenn Online-Konsultationen in der Gruppe erfolgen und diese nicht als Aufzeichnung zur Verfügung stehen, sind sie Präsenzzeit.
  2. Der Kurs ist gebührenpflichtig.
  3. Es erfolgt eine Prüfung mit individueller persönlicher Korrektur.

Mein Eindruck ist, dass diese Kriterien bei Ihnen erfüllt sind. Kann die Prüfung am Ende durch einen Test mit automatischer Auswertung abgeschlossen werden? Dann würde  der Kurs m.E. nicht unter das Gesetz fallen.

Ihr Beispiel zeigt aber für mich auch ganz deutlich, dass das Gesetz heute auf Situationen angewandt werden kann für die das Gesetz nicht gedacht ist.  Es gibt weder eine Marginalgrenze hinsichtlich Länge des Kurses, Kosten o.ä. Der zu Zeiten der Abfassung des Gesezes benötigte Schutzcharakter für Verbraucher wird heute angewandt auf Situationen bei denen dieser Schutzbedarf so nicht besteht.

Es wird Zeit, nach der Bundestagswahl die Diskussion um eine Novellierung des Gesetzes erneut anzustossen.

Ralf Hilgenstock

Als Antwort auf Ralf Hilgenstock

Re: Fernschutzgesetz / Moodle Kurse genehmigungspflichtig? / aktueller Stand?

von Ralf Hundertmark -

Guten Tag Herr Hilgenstock,

vielen Dank für die umfangreiche Antwort.  Der Anbieter streicht jegliche verpflichtende  Unterstützung aus dem Kursangebot und wird den Kurs voraussichtlich starten. 

So liegt es an mir als Trainer, die Kursteilnehmer auf freiwilliger Basis zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf 100M