Hallo Christian,
du machst einige interessante Themen auf.
1. Revisionssicher und gesetzlicher Nachweis
Die Anforderungen des 'gesetzlichen Nachweises' sind sicher im Einzelfall anzuschauen und meist nicht auf eLearning ausgerichtet. Ich denke aber im Einzelfall ist das recht simpel: wer ist wann über was unterrichtet worden.
Revisionssicher ist eine andere Sache. Am nachvollziehbarsten ist m.E. das Ausstellen eines Zertifkats über die Teilnahme. Zusätztlich sollte dann eine Sicherung des Kurses mit seinen Inhalten erzeugt werden. Die Einstelldaten der Inhalte sind ja im Kurs hinterlegt.
Im Grunde ist der Moodle-Kurs ein verlässlicherer Nachweis wenn er mit einem Test verknüpft ist, als die Unterschrift 'gelesen und verstanden'. Diese Formel ist lediglich die Absicherung des Arbeitgebers. Der Test ist hingegen sogar der Nachweis des Verständnisses und gibt die Chance bei gezeigtem Nicht-Verständnis nachzuschulen.
2. Auswertung und Betriebsrat
Ich würde hier noch ergänzen: Datenschutz.
Dieser Punkt muss immer wieder innerbetrieblich augehandelt werden. Nach meinen Erfahrungen hängt er stark von Annahmen über Kontrollverdacht und Massregelung zusammen. Es hat also oft etwas zu tun mit der Kultur des Umgangs miteinander.
Meine persönliche Haltung dazu ist: Daten über Nutzerergebnisse sind hilfreich, um Probleme z.B. des Verständnisses zu identifizieren. Wenn diese genutzt werden, um die Defizite abzubauen, ist es ok. Wenn sie jedoch keine Relevanz haben, sind sie überflüssig und sollten verborgen werden.
Du hast iSpring als Werkzeug angesprochen. iSpring liefert als Ergebnis bei Testfragen nur einen Wert, dei %-Zahl richtiger Beantwortungen. Details werden also nicht erkennbar. Bei Nutzung des Moodle-Tests wäre das anders. Wenn ich betrieblich wissen will, in welchen Bereichen haben die Mitarbeiter typischerweise Verständnisprobleme, um meine Unterweisung zu verbessern, brauche ich Details.
Ralf