Urheberrecht Moodle Theme - Header-Bild

Urheberrecht Moodle Theme - Header-Bild

von Doris Opitz -
Anzahl Antworten: 4

Hallo,

wie schaut eigentlich die rechtliche Seite aus, wenn man ein Moodle-Theme installiert gibt es ja auch ein Header-Bild.

Normalerweise muss man doch den Namen des Urhebers nennen.  Muss ich mich erst mit dem Ersteller des Themes in Verbindung setzen um den Namen des Urhebers zu erfahren. Denn es ist ja nicht gesagt, dass die Firma (im Falle des Themes Contemporary) 3i Logic LMS, auch der Urheber des Bildes ist.

Zudem finde ich auf der HP auch nicht das hier angebotene Theme. (Vielleicht bin ich aber auch blind)

Gruß

Doris

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Re: Urheberrecht Moodle Theme - Header-Bild

von Ralf Hilgenstock -
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Hallo Doris

die Nutzungsrechte muss der Lieferant mit dem Urheber klären. Die Namensnennung ist manchmal erforderlich aber nicht immer.  Das hängt von der Vereinbarung ab.  Frag bei deiner Bezugsquelle nach.

Ralf


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Re: Urheberrecht Moodle Theme - Header-Bild

von Doris Opitz -

Hallo Ralf,

die Bezugsquelle ist hier das Pluginverzeichnis von der Moodle HP. Wie schaut das hier aus - sind die angebotenen Themes "copyrightfrei" bzw. sind mit der CC-Lizenz?

Mein Englisch ist zwar nicht so gut, aber ich habe bezüglich der "Rechte" an dem Themes nichts gefunden.

LG Doris

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Re: Urheberrecht Moodle Theme - Header-Bild

von Ralf Hilgenstock -
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Hallo Doris,

ich habe mir eben mal die Grafiken angeschaut, die in dem Theme enthalten sind. Im Grunde kann es nur um die Bannerbilder im Kopf gehen. Diese entalten das Firmenlogo der Entwicklerfirma. Ich glaube nicht, dass du dieses auf deiner Seite nutzen willst. Du wirst es also sowieso austauschen.  Die anderen Bilder sind Verläufe und Icons. Da fehlt die Schöpfungshöhe und ein Schutz ist urheberechtlich nicht gegeben.

Grundsätzlich gilt: Moodle plugins  unterliegn der GNU GPL Lizenz. Diese gibt bei Veröffentlichung anderen das Recht zur Nutzung und Weiterbearbeitung. Der Urheber muss somit das Recht zur Nutzung freigeben. Nun gibt es ein Problem. Der Entwickler kann durchaus das Recht zur Nutzung in seinem Kontext  haben. Die Amerikaner kennen z.B. den Grundsatz des Fair use, den wir in Deutschland nicht kennen. Bei potenziell urheberrechtlich geschützten Werkteilen kann esdann in D. ein Problem geben. da man selber für einen Urheberrechtsverstoss haftet.

Das Risiko bezieht sich bei den Plugin snicht auf den Softwarecode, da dieser unter der GNU GPL publiziert wird. Für Grafiken kann er sehr wohl bestehen. Hier geht es aber um die Schöpfungshöhe.  Bei einem einzelnen Icon wird man das wohl kaum unterstellen. Ein Banner-Hintergrundbild kann das durchaus haben.

In diesem Fall sehe ich eigentlich kein Problem weil du das Banner eh tauschen wirst.

Achte bitte darauf, dass das Theme nur bis 3.0 veröffentlicht ist.

Ralf