Hallo Dag,
das Digitalisieren von Ausdrucken kann allgemein genauso wenig
verhindert werden wie das Anfertigen von Screenshots. Mit einem
entsprechendem Hinweis liegt hier hier dann die Zuwiderhandlung nicht
mehr beim Vortragenden. Es kann also einfach eine rechtliche Fragestellung sein.
Den Fall für den dies zutrifft gibt es aber tatsächlich - jedenfalls bei Normen.
So ist das Vervielfältigen der Normen in jeglicher Form (abspeichern, kopieren, weitergeben) im allgemeinen durch die Lizenzbedingungen der DIN geschützt. Ausgenommen sind hiervon allerdings autorisierte Nutzer für bspw. Lehrveranstaltungen in deren Rahmen ich einzelne Kopien anfertigen oder die Inhalte präsentieren darf solange dies während der durchgeführten Veranstaltung ist. Das Einräumen von Zugängen für Dritte auf die abgespeicherten Daten ist jedoch untersagt.
Ich verstehe das so, dass ich Unterlagen oder Dateien auf unmittelbaren Weg an Kursteilnehmer aushändigen darf, so lange ich diese einzeln "aushändige" (auch digital) und damit gearbeitet wird. Ein Hochladen auf eine Plattform zum eigenständigen Download ist jedoch untersagt.
Es wäre also tatsächlich toll, wenn es im Rahmen eines Moodle Kurses möglich wäre, die Dateien einzusehen aber ein Download ausgeschlossen ist.
VG
Sepp