IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Ralf Hilgenstock -
Anzahl Antworten: 11
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Hallo Markus,

das Telemediengesetz geht hier von einer anderen Situation aus.  Die Annahme ist, dass ein Nutzeranonym unterwegs ist. Durch die Ip-Adresse ist er in seinem Nutzungsverhalten beobachtbar und als Person identifizierbar. Auf einer Lernplattform ist der Nutzer jedoch nicht anonym unterwegs.  Daher entfällt m.E. dieses Ausschlußkriterium.

In der Sache gibt es ein Abklärungsersuche des Bundesgerichtshofs auf EU-Ebene (http://lexetius.com/2014,4257 ) So eindeutig scheint die Sache selbst auf frei verfügbaren Webseiten schon nicht zu sein, dass das oberste dt. Gericht zunächst auf EU-Ebene um Abklärung ersucht.

Ralf Hilgenstock

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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Markus Garlichs -

Hallo Ralf,

ich sehe das so, dass es in Moodle keinen praktischen Nutzen gibt der es erfordert IPs zu speichern! Was sollte der Moodle Admin denn letztendlich damit anfangen? (Vorausgesetzt das es kein kostenpflichtiger Dienst ist!) Ich persönlich würde es sehr begrüßen wenn es vor einem Login ermöglicht wird dieser Speicherung zustimmen zu können, bzw überhaupt bei Speicherung darauf aufmerksam gemacht zu werden ein Wiederrufsrecht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten zu haben.

aber vielleicht haben andere auch eine Meinung dazu...?!

 

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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Ralf Hilgenstock -
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Hallo 

ich denke über das Thema nach und versuche mir eine Meinung zu bilden, also mal offenes pro/contra Spiel.

"es in Moodle keinen praktischen Nutzen gibt der es erfordert IPs zu speichern"

  • Von Zeit zu Zeit gibt es Versuche Moodle-Systeme anzugreifen.  Es gibt auch Versuche bei Systemen mit Selbstregistrierung systematisch Nutzeraccounts anzulegen. Trotz Captcha-Funktion kann man schon mal ein paar Dutzend neue merkwürdige Registrierungen auf einem System feststellen. Die IP Adresse solcher Nutzeraccounts kann über Sicherheit - IP-Sperre davon abgehalten werden auf das System zuzugreifen.
  • Ein System soll nur aus einer Bildungseinrichtung/einem Unternehmen heraus aufgerufen werden können. Man kann nun  nur den IP-Adressbereich für einen Zugriff zulassen. Dasses klappt muss man auch nachweisen können.
  • In einem Prüfungszeitraum besteht der Verdacht, dass ein Nutzer nicht selbst die Prüfung absolviert hat, sondern jemand anders von außen zugegriffen hat oder zwei Nutzer mit dem gleichen Account eingeloggt waren. Anhand der IP-Adressdaten kann man das leicht nachweisen.
  • Bei einem Test soll der Zugriff nur aus einem PC Pool möglich sein. Nur der IP Adressbereich des Pools soll Zugriff haben. Dies ist im Test eine Einstelloption. Auch hier muss nachvollziehbar sein, dass das klappt. 

Ja, IP-Adressen können in den Logs nachvollzogen werden. Das ist bei größeren Systemen jedoch sehr aufwändig. 

Ob solche Anwendungsfälle Relevanz haben, möchte ich nicht bewerten. Sie fallen mir nur als Anwendungssituationen ein. 

Ich habe gerade im Tracker zwei Vorschläge gemacht: MDLSITE-2166

- Die Einstellung Verbergen von IP-Adressen im Nutzerprofil soll auch für Admins die Anzeige unterbinden (für andere Rollen ist das der Fall).

- Es soll eine zusätzliche Option geben mit der IP Adressen auf Report-Seiten ausgeblendet werden.  Wo es noch nötig wäre weiß ich nicht so genau.

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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Ralf Hilgenstock -
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Gerade gefunden. Eine weitere Funktion in der IP-Adressen eine Rolle spielen:

Ab 2.9 können Nutzer im Dashboard sehen, ob eine weitere Session noch aktiv ist, weil sie sich nicht ausgeloggt haben oder jemand anderer den eigenen Account verwendet.

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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Markus Garlichs -

Hallo,


zu Punkt 1 - mit jedem HTTP Proxy ist es nach wie vor möglich Zugriff zu erlangen und möglicherweise neue Registrierungen durchzuführen. Mit einem PHP/Perl/Phyton Script lassen sich zwar HTTP Proxys aussperren aber bei Anonymisierungsdiensten wie Tor hilft das leider nicht.

zu Punkt 2 und 4 - das funktioniert nur solange sich der Moodle Admin innerhalb des entsprechenden Netzes befindet da sich mit einer Unachtsamkeit auch der Moodle Admin aussperren kann - möglicherweise ist eine angepasste .htaccess hier hilfreicher.

zu Punkt 3 - über ein VPN auf dem regulären Nutzersystem können gleich mehrere an den Aufgaben helfen ohne das es auffallen würde... zugegeben, dass wäre schon eher mit größerem Aufwand verbunden aber eben auch nicht auszuschließen.

Der neue Beitrag von Dir Ralf ist ein Argument... aber im Verlauf dieser Diskussion sehe ich schon das es eine technischen Seite der gibt als auch eine moralische. Niemand wollte den gläsernen Menschen haben und nun wird auf allen Ebenen dafür gesorgt das die Machbarkeit dazu führt. Mit allen dazugehörigen Konsequenzen! 

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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Klaus Westermann -

Bei Hochschul-Accounts und Firmen-Accounts ist es üblich, dass Studierende und Mitarbeiter eine Benutzerordnung unterschreiben, welche die Nutzung der hauseigenen IT-Dienstleistungen regelt. Die Benutzerordnung ist im Falle von strafbaren Handlungen die Rechtsgrundlage, um aufklärende Maßnahmen einzuleiten und/oder Benutzeraccounts zu sperren. Das Aufzeichnen von IP-Adressen ist damit hinfällig, stattdessen ist die herkömmliche Polizeiarbeit gefragt.

In der Praxis bekommen wir häufig Anfragen von Dozenten. Gegen Semesterende beklagen viele, dass sich immer weniger Studierende in den Veranstaltungen einfinden. Die Profs möchten dann Auskünfte haben, von wo aus die Studierenden ihre Übungsaufgaben einreichen. Es mag durchaus sein, dass die einreichende IP-Adresse zu einer Strandbar in  Florida gehört. Aber das geht den Dozenten nichts an. In vielen Veranstaltungen gibt es keine Anwesenheitspflicht. In Rheinland-Pfalz ist es sogar untersagt, dass Semester-Leistungen auf die Prüfungsleistungen angerechnet werden. So ist es jedem Studierenden freigestellt, an dem Ort zu lernen, der am besten zu seinem Lebensentwurf/Studienfach passt. Insofern geben wir keine Auskünfte über Logdaten. Das ist mit unserer Datenschutzbeauftragten geklärt.

Unklar ist mir jedoch der Umgang mit Minderjährigen und Schulpflichtigen, die mit dem G8-Abitur auch an der Hochschule zunehmen. Hier kann nicht in allen Fällen auf die Eigenverantwortung gesetzt werden. Hier mögen sich Telemediendienstgesetz und Fürsorgepflicht eventuell widersprechen.

Grüße
Klaus


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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Visvanath Ratnaweera -
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Hallo Klaus

Ist effektiv ein Dilemma: Im Falle von strafbaren handlungen soll es Spuren geben, im regulaeren Unterricht nicht. Das Problem ist, dass die Technink das nicht im Voraus unterscheiden kann. Ich wusste keine Antwort, ausser IP-Adressen "versteckt" zu speichern und klar zu definieren in welchen Faellen die Dozenten den Zugang erhalten. Oder, halt die Studenten zu bitten, gefaelligst zum Unterricht zu erscheinen!
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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Anna Maria Schwellenbach -

Bei uns gibt es Übungen, die nur vor Ort im Sprachenzentrum erledigt werden dürfen. Nach einer gewissen Zeit aber dürfen die Studierenden auch von zu Hause aus üben. Für uns spielt daher die IP-Adresse schon eine Rolle, um überprüfen zu können, wann etwas von zu Hause oder von hier aus gemacht wurde.


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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Michael Niedermair -

Hallo Zusammen,

gibt es in dem Zusammenhang (persönliche Daten, ...)  schon jemand, der eine Schutzbedarfsfeststellung (VIVA - Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität) gemacht hat und dies damit datenschutzrechtlich geklärt hat?

Gruß

Michael

 

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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Ralf Hilgenstock -
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Hallo Michael,

die Schutzbedarfsfeststellung nach IT Grundschutz hat  eine Bezug zu Fragen des Datenschutzes. Persönlich würde ich sei jedoch etwas anders verorten. Ich würde die harten Datenschutzfragen auf Grundlage der Datenschutzgesetze und - bestimmungen sehen, die festlegen welche Daten erfasst werden dürfen, wer sie einsehen darf und wann sie gelöscht werden etc.  Der IT Grundschutz hingegen fragt, hat das Unternehmen ein Bewusstsein für die Relevanz der verarbeiteten Daten auf seinen DV Anlagen und welche Maßnahmen werden technisch und organisatorisch ergriffen, um einen Verlust, eine Veränderung der Daten zu vermeiden oder zu minimieren. 

Es gibt somit Bezüge zu den technisch, organisatorischen Maßnahmen, deren Beschreibung die Datenschutzgesetze fordern

Grundlage ist die Frage: Welche Art von Daten werden erfasst? (Nutzerdatensatz, Kennwort, Einschreibung, Leistungsergebnisse, Anwesenheit,...)

Vertraulichkeit: Welchen Schutzgrad hinsichtlich Vertraulichkeit haben die erfassten Daten? Hier sollte  klar unterschieden werden zwischen allgemein verfügbaren Informationen, Daten, deren Verlust einen Ansehensverlust der Institution bedeuten, Daten, die die Arbeitsfähigkeit der Institution beeinträchtigen, Daten die die Person, um deren Datensatz es geht, in ihrer Sicherheit beeinträchtigt, Daten, die die Sicherheit der Institution beeinträchtigen, Daten, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen.

Integrität: Evtl ist in einer Matrix auch zu erfassen  welche Relevanz, Einsicht durch Unbefugte, Veränderung der Daten, Totalverlust haben.

Verfügbarkeit: Welche Risiken entstehen wenn die Daten zehn Minuten, einen Tag, drei Tage, zehn Tage, einen Monat nicht verfügbar sind?

Authentizität: Welche Anforderung steht daran, sicherzustellen, dass die Daten tatsächlich den handelnden Personen (Schüler, Lehrer) zugeschrieben werden können.

Ich finde es ganz hilfreich, konkrete Beispiele, die Abstufungen erlauben in die Diskussion zu bringen:

Beispiel: Authentizität
Wie hoch ist das Sicherheitsbedürfnis, dass tatsächlich die deklarierte Person eine Leistung erbracht hat z.B. für folgende Leistungen ein Diskussionsbeitrag, eine abgegebene Hausarbeit, ein Übungstest, ein Referent, das zusätzlich noch mündlich gehalten wird, eine Abiturklausur.

Wie hoch ist das Schutzbedürfnis, dass ein Feedback, eine Bewertung tatsächlich von der Lehrerin und nicht von einem Kollegen oder dem Ehemann erstellt wurde?

Ich erlebe manchmal einen Reflex, der bei elektronischen Speicherungen ungeheuer aufwändige Sicherheitsmaßnahmen einfordert, zugleich in der nicht digitalen Welt diese Frage gar nicht  stellt.

Beispiel: Risiko des Verlusts der Daten durch Löschung und akzeptable Dauer der Wiederherstellung
Digital: Erstellung täglicher Datensicherungen, Maximaler Datenverlust von 24 Stunden ist akzeptabel. Wiederherstellung binnen drei Arbeitstagen.
Analog: Risiko Verlust der Daten durch einen Brand im Schulverwaltungsbereich Sekretariat und Lehrerzimmer oder Verlust der Daten durch Zimmerbrand in den Privaträumen eines Lehrers. Datensicherungen werden zumeist nicht erstellt. Datenwiederherstellung ist nicht möglich,  Sicherheitsmaßnahmen existieren nicht. Ist das akzeptabel?

Ich finde es wichtig, begründete Differenzierungen für verschiedene Arten von Daten vorzunehmen. Es gibt aus dem Leben eines Menschen Daten, die wesentlich schützenswerter sind als die Information wie ich Testfrage 7 beantwortet habe und welche Gesamtnote ich in einer Klausur oder auf dem Zeugnis habe.


Ralf Hilgenstock


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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Michael Niedermair -

Hallo Ralf,

Danke für die ausführliche Antwort.

Du sprichst hier viele Dinge an, die ich auch für sehr wichtig halte. Der Vorteil bei uns, es gibt eine Menge an Vorschriften, Rahmendienstvereinbarungen etc., die man schrittweise durchgehen und „abhacken“ kann. In Bayern und BW wird ja schon seit längerem die ASV (Amtliche Schulverwaltung) entwickelt und an bestimmten Schulen schon getestet. Hier gibt es zu allen Daten, die irgendwie gespeichert, verarbeitet, … werden, schon entsprechende Stellen, auf die man sich beziehen kann. Wir wollen hier ja nur einen Bruchteil der Daten benutzen.

> Wie hoch ist das Sicherheitsbedürfnis, dass tatsächlich die deklarierte Person eine Leistung erbracht hat...

> Ich erlebe manchmal einen Reflex, der bei elektronischen Speicherungen ungeheuer aufwändige Sicherheitsmaßnahmen einfordert, zugleich in der nicht digitalen Welt diese Frage gar nicht  stellt.

Das ist ein super Beispiel. Das haben wir noch gar nicht genauer betrachtet. Kennung weitergeben ist ja ganz leicht und wer anders macht die Prüfung. Aber auch bei Papierprüfungen ist dies nicht so einfach. Bei zentralen (Massen-)Prüfungen wird immer ein Ausweis verlangt, aber wer stellt sicher, dass es nicht der Zwilling ist, der die Prüfung macht, oder das Passbild schon etwas älter ist und man so die Person sehr einfach austauschen kann. Also doch Fingerabdruckscanner mit Persoabgleich oder Irisscan? zwinkernd
Für den Test 3 im Fach X nicht ganz so wichtig, aber wie sieht es bei der Abi-/IHK-Prüfung aus.

> Ich finde es wichtig, begründete Differenzierungen für verschiedene Arten von Daten vorzunehmen. Es gibt aus dem Leben eines Menschen Daten, die wesentlich schützenswerter sind als die Information wie ich Testfrage 7 beantwortet habe und welche Gesamtnote ich in einer Klausur oder auf dem Zeugnis habe.

Wenn dies nur jeder Datenschützer auch so sehen würde, aber dann elektronische Kommunikation über eine E-Mail-Adresse führen, die "überm Teich" gespeichert und ausgewertet wird. zwinkernd

Gruß

Michael

 

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Re: IP Adressen und Moodle : Datenschutz ???

von Ralf Hilgenstock -
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Kurz ergänzend:


Moodle Test: Der Zugang zum Test kann passwortgeschützt werden. Das Passwort wird nur im Prüfngsraum ausgegeben. Der Test kann IP-geschützt werden: Zugriff haben nur Accounts über die Rechner im Prüfungsraum. 

Moodle 2.9 Es gibt eine neue Funktion mit der sichtbar wird, ob es (mehrere) aktive  Sessions gibt. 

analog-digital: Wie sorgfältig erfolgt die Prüfung der Teilnehmer einer Prüfung hinsichtlich Spickzetteln in Hosentaschen beim Betreten des Raumes?  Wie häufig werden Spickzettel augenzwinkernd akzeptiert vom Aufsichtspersonal?
Natürlich ist die online-Prüfung mit anderen Risisken behaftet, weil es andere Möglichkeiten gibt. Diese mus man sehen und einschätzen.

Und nochmal der Schlenker zum Bewertungspersonal: Wie sicher sind wir uns eigentlich, dass nur diezur Bewertung berechtigten Personen die Bewertiung vornehmen und bei diesen niemand im Arbeitszimmer auf die Klausurbögen draufschauen kann?

Der Widerspruch entsteht manchmal zwischen totaler Absicherung (z.B. bei Prüfungen) und Nicht-Speichern von Daten (bei Metadaten/Vorratsdaten).