Hallo Klaus,
kommt drauf an.
In Deutschland gilt das Recht für den Fernunterricht. Zuständig ist die Zentralstelle für Fernunterricht.
www.zfu.de.
Grundsätzlich gilt:
E-Learning ist Fernunterricht.
Fernunterricht ist vorab genehmigungspflichtig.
Das kostet Geld. Und nicht zu knapp.
Zunächst gilt es zu prüfen, was Fernunterricht ist:
- überwiegend >50 % Distanzunterricht
- individuelles Feedback zu Prüfungen
- entgeltlich
Wenn diese Aspekte erfüllt sind, ist eine Genehmigung/Anmeldung de jure erforderlich.
Inoffiziell jetzt ein paar Infos.
Die ZfU ist gegründet worden als es kein e-Learning gab. Ziel war es Verbraucher zu schützen vor berufsabschlußorientierten Angeboten, die das Blaue vom Himmel versprechen aber nicht halten können.
Es hat bis heute keine Anpassung der Praxis und der Rechtsvorschriften geben, um e-Learning adäquat zu berücksichtigen.
Faktisch heißt das, die meisten scheren sich nicht um die ZfU. Gelegentlich verschickt die ZfU Briefe an Anbieter mit der Aufforderung zur Genehmigung. Mehrere Anbieter berichteten mir, dass das Ignorieren dieser Briefe keine Folgen hatte.
Hinter den Kulissen wird von verschiedenen Seiten an Veränderungen gearbeitet. Kurzfristig (Bundestagswahl) wird da aber nichts passieren.
Ziel ist es, entweder die ZfU abzuschaffen, das Verfahren zu verändern oder die Zuständigkeit neu zu definieren.
mfg
Ralf Hilgenstock