Digitale (Schulbuch-) Kopien in Moodle

Digitale (Schulbuch-) Kopien in Moodle

von Bernd Albers -
Anzahl Antworten: 3

Auf der Seite http://www.schulbuchkopie.de/ sind die jetzt gültigen Regelungen zum Umgang mit digitalen Kopien erklärt.

Ich kann diese Regelungen bezüglich „Lernplattformen“ (Moodle wird explizit genannt) nur teilweise nachvollziehen.

So ist das Speichern von digitalen Kopien auf Schulservern (die  z.B. im Falle von „IServ“ http://iserv.eu/ ja auch einen Onlinezugriff erlauben) sowie der Versand per E-Mail erlaubt, das Speichern auf Lernplattformen aber untersagt.

Da wir gerade dabei sind, unseren E-Mailverkehr und auch die Lagerung von Dokumenten auf Moodle umzustellen, ist dieses eine entscheidende Einschränkung.

Möglicherweise ist den Erstellern dieser Regelungen das Regelwerk zum Umgang mit Dateien in Moodle (geschlossene Kurse – eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten) nicht ausreichend klar.

Wie sieht das die Moodle-Community?

Es gibt zu diesem Thema schon andere Diskussionen hier in den Moodleforen, die z.T. aber noch auf älteren Regelungen basieren:

https://moodle.org/mod/forum/discuss.php?d=189471

https://moodle.org/mod/forum/discuss.php?d=95409

LG Bernd Albers

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Als Antwort auf Bernd Albers

Re: Digitale (Schulbuch-) Kopien in Moodle

von Ralf Hilgenstock -
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Guten Tag,

die genaue Vereinbarung, die getroffen wurde kenne ich nicht. Auf der Seite der KMK heißt es u.a. "Die Lehrerinnen und Lehrer können die Scans zudem im jeweils erforderlichen Umfang auch auf ihren Speichermedien ablegen (z.B. PC, Whiteboard, iPad, Laptop, etc.). Dies umfasst auch die Speicherung auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich auf dem Schulserver."

http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/ergebnisse-der-plenarsitzung-der-kultusministerkonferenz-am-6-dezember-2012-in-bonn.html

Diese Aussage macht deutlich, dass der Austausch dieser Medien zwischen Lehrern einer Schule nicht  durch die Vereinbarung gedeckt ist.

Die Informationen der Seite Schulbuchkopie  sind meiner Meinung nach immer schon interessengeleitete Interpretationen und nicht die Originaldokumente.

Dennoch würde ich im Moment klar sagen, dass die Hinterlegung in einer Lernplattform - gleich welcher - durch die Vereinbarung nicht gedeckt ist.  Hier wäre also die Anfrage bei den Rechteinhaber in jedem Fall erforderlich.

Ralf Hilgenstock